Karwebrücke bei Neuhausen im Landkreis Prignitz für den Verkehr freigegeben
Die vorliegende Planung beinhaltete den Ersatzneubau des Bauwerkes im Zuge der Kreisstraße K7045 über die Karwe einschließlich eines ca. 135 m langen Anpassungsbereiches infolge Gradientenanpassung der Kreisstraße 7045. Die neuzubauende Brücke wurde als robustes und wartungsarmes Ortbetonbauwerk geplant, welches sich ohne aufwändige Gestaltungsmaßnahmen in die Umgebung einfügt. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Notgehwege sind auf beiden Seiten vorhanden. Rund 600.000 Euro kostete der Bau der Brücke. Die ersten Planungen für den Neubau begannen schon im Oktober 2018.
Durch das neue Bauwerk wird der Querschnitt der Karwe in voller Breite unterführt und durch beidseitig 1,0 m breite Bermen ergänzt. Die Bermen werden zu Brückenprüfungsarbeiten und als ökologische Querung vorgesehen.
Mit dem Ersatzneubau der Brücke über die Karwe gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen geschützter Gebiete oder Objekte einher. Der Verlust von Röhricht wurde teilweise an selber Stelle durch Zulassen natürlicher Sukzessionen wieder ausgeglichen. Eine Beeinträchtigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten kann aufgrund der geringen Eingriffsintensität ausgeschlossen werden. Da der Otter hier flächendeckend vorkommt, wurden die Hinweise der Kreisstraßenmeisterei Prignitz für eine ottergerechte Bauweise bei der Querschnittsgestaltung der Brücke berücksichtigt. So wurden auf beiden Seiten der Bermen vom Bauwerk aus bis 5 m vor und hinter dem Bauwerk unregelmäßig einzelne Steine aus Naturstein und 20-30 cm aus der Fläche herausragend angeordnet, die dem Fischotter als Markierungssteine dienen.
Notwendigkeit der Maßnahme
Die Kreisstraße kreuzt die Karwe südlich der Ortslage Neuhausen. Sie wurde mittels eines Rohrdurchlasses (Baujahr 1962) überführt, bestehend aus 4 Stück Stahlbetonrohren DN2000 mit einer Länge von jeweils 2,50 m. Sie wies im Scheitel eine Überdeckung von 1,60 m auf. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde eine Instandsetzung des Bauwerkes aufgrund des allgemein unzureichenden Bauwerkszustandes, der erheblichen baulichen Mängel an allen tragenden Bauteilen, der eingeschränkten Verkehrssicherheit durch fehlende Absturzsicherungen in Verbindung mit dem erreichten Bauwerksalter nicht weiterverfolgt. Die vorhandene Fahrbahn war mit einer Breite von ca. 4,00 m verkehrseingeschränkt mit Gleitwänden und auf Tempo 30 km/h begrenzt.Der Abbruch des vorhandenen sowie die Errichtung des neuen Bauwerkes in angepasster Trasse der K 7045 erfolgte unter Vollsperrung der Kreisstraße bei weiträumiger Umleitung des öffentlichen Verkehrs über die K7044 zwischen Neuhausen und Dallmin (L131). Davon betroffen waren neben dem Personenverkehr ebenso der Buslinienverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krankentransporte und Feuerwehr.
Zu bauzeitlichen Verzögerungen kam es aufgrund von Problemen mit dem Untergrund. Es wurden Fundamente einer noch älteren Brücke samt Holzpfählen und Pflastersteinen gefunden, deren zeitliche Einordnung derzeit untersucht wird.